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   BGH, 01.10.1958 - 2 StR 251/58   

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BGH, 01.10.1958 - 2 StR 251/58 (https://dejure.org/1958,964)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1958 - 2 StR 251/58 (https://dejure.org/1958,964)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1958 - 2 StR 251/58 (https://dejure.org/1958,964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 143
  • NJW 1959, 1740
  • MDR 1959, 858
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 22.12.1930 - II 819/30

    Darf auf die Berufung des Nebenklägers die Strafe für eine mit dem Gegenstand der

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  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Vielmehr hat es die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen und die für verletzt erachteten Gesetze anzuwenden, gleichviel, ob sie zur Nebenklage berechtigen oder nicht (vgl. BGHSt 13, 143, 146; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 401 Rdn. 18 ff.).
  • BGH, 21.07.1981 - 1 StR 219/81

    Strafantrag durch gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen - Erfordernis der

    Für die neue Verhandlung wird insoweit auf BGHSt 13, 143, 146 hingewiesen.
  • OLG Stuttgart, 04.04.1973 - 1 Ss 724/72

    Voraussetzungen der Beschwer eines Nebenklägers; Verwirklichung des

    Daraus ergibt sich eine Beschwer der Nebenkläger in, die ihre Revision gegen das angefochtene Urteil in diesem Punkt als zulässig erscheinen läßt und die da die allgemeine Sachrüge erhoben worden ist, das Revisionsgericht verpflichtet, das angefochtene Urteil im ganzen nachzuprüfen, also auch insoweit, als es sich um Offizialdelikte handelt (vgl. § 397 Abs. 2 StPO und BGHSt 13 143).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 1 Ws 665/96
    Voraussetzung für eine Zulassung der Nebenklage ist, daß eine Verurteilung wegen eines der in § 395 StPO genannten Delikte zum Zeitpunkt der Anschlußerklärung jedenfalls noch rechtlich möglich erscheint (BGHSt 13, 143; KK-Pelchen, StPO , 3. Aufl. München 1993, § 396 Rdnr. 5 m.w.Nw.).
  • BGH, 31.07.1987 - 3 StR 240/87

    Geltendmachung einer Beschwer durch einen Nebenkläger - Maßgeblichkeit des

    Der Fall unterscheidet sich von den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Revision des Nebenklägers unter den dort vorliegenden besonderen Umständen wegen der zugleich erhobenen allgemeinen Sachrüge als zulässig angesehen hat (BGHSt 13, 143, 144/145; BGH MDR 1970, 159 Nr. 85 = NJW 1970, 205).
  • BGH, 09.09.1986 - 1 StR 352/86

    Totschlag als nicht nebenklagefähiges Delikt - Revisionsentscheidung über ein

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof schon entschieden, daß, wenn die Revision des Nebenklägers im Hinblick auf ein nebenklagefähiges Delikt im Schuldspruch Erfolg hat, das Gericht auch ein in Tateinheit dazu stehendes Offizialdelikt neu überprüfen und gegebenenfalls wegen dieses Offizialdelikts verurteilen kann (BGHSt 13, 143).
  • BGH, 13.07.1978 - 2 StR 322/78

    Recht eines Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren - Beanstandung einer

    Das Recht, sich dem Verfahren anzuschließen, steht ihm gemäß § 395 Abs. 1 StPO nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer der in § 374 Abs. 1 angeführten Straftaten zu (BGHSt 13, 143, 144; BGH NJW 1970, 205 Nr. 18; BGH, Urt. v. 20.06.1973 - 2 StR 122/73 -).
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05
    Die Erhebung der unausgeführten allgemeinen Sachrüge reicht dafür nicht aus (vgl. BGHSt 13, 143, 145; BGH NStZ 1989, 221; DAR 1992, 256).".
  • BGH, 25.06.1980 - 3 StR 240/80

    Zulässigkeit des Anschlusses der Mutter eines geschädigten Kindes an die

    Das Recht, sich dem Verfahren anzuschließen, steht den Eltern des geschädigten Kindes aber nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer der in § 374 Abs. 1 StPO aufgeführten Straftaten zu (BGHSt 13, 143, 144; BGH NJW 70, 205; BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1978 - 2 StR 322/78 - und vom 15. November 1979 - 1 StR 550/79 -).".
  • BGH, 09.05.1978 - 5 StR 782/77

    Voraussetzung der Strafaussetzung zur Bewährung - Verlesung von

    Im übrigen kann der Nebenkläger sein Rechtsmittel nicht darauf stützen, daß der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt worden ist (BGHSt 13, 143; BGH LM Nr. 7 zu § 395 StPO - NJW 1970, 205 - MDR 1970, 159; Beschluß des Senats vom 18.5.1976 - 5 StR 267/76).
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 267/76

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines Messers und einer

  • BGH, 20.06.1973 - 2 StR 122/73

    Strafbarkeit wegen einer gefährlichen Körperverletzung - Voraussetzungen für das

  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 63/68

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht bei fehlender Anhörung von Zeugen zur

  • BGH, 19.05.1967 - 4 StR 36/67

    Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt - Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr -

  • BGH, 06.07.1976 - 1 StR 275/76

    Versuchter Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Angehöriger der

  • BGH, 02.06.1967 - 4 StR 62/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 15.06.1966 - 2 StR 116/66

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Annahme eines Selbstmordversuches

  • BGH, 29.06.1971 - 5 StR 235/71

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Anforderungen an die

  • BGH, 17.04.1968 - 3 StR 76/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.07.1967 - 4 StR 203/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 25.10.1966 - 1 StR 407/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.10.1963 - 1 StR 107/63

    Verwerfung der Revision wegen Nichthinzuziehens eines Sachverständigen - Begriff

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